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SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im …
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Danach trägt die Klägerin nach vorbehaltsloser Erstattung des Abschlags gegenüber den Apotheken das Risiko der Nichterweislichkeit der Voraussetzungen für den Herstellerabschlag (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 14.10.2014, Az.: B 1 KR 27/13 R). - BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 1/15 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Generikaabschlagspflicht - "Patentfreiheit" …
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Er kann die gesetzlichen Vorgaben lediglich nachzeichnen (zum Leitfaden zur Definition des Generikaabschlages nach § 130a Abs. 3b SGB V vgl. BSG, Urt. v. 30.09.2015, Az.: B 3 KR 1/15 R). - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R
Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels …
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Über Fragen der Rabattgewährung ist im Gleichordnungsverhältnis im Wege einer Leistungsklage zu entscheiden (BSG v. 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 5).
- BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55
Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Es käme daher zu einer Beweislastentscheidung, wobei nach den im Sozialrecht anwendbaren Grundsätzen der objektiven Beweislast die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zulasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BSGE 6, 70;… 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27). - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Es käme daher zu einer Beweislastentscheidung, wobei nach den im Sozialrecht anwendbaren Grundsätzen der objektiven Beweislast die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zulasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BSGE 6, 70; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27). - BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …
Auszug aus SG Hannover, 27.04.2017 - S 86 KR 673/14
Denn der Auskunftsanspruch besteht aufgrund seiner vorbereitenden Funktion allenfalls insoweit, als der Leistungsanspruch, dessen Durchsetzung er ermöglichen soll, gegeben ist (BGH NJW 86, 2948).